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AUFGABENGEBIETE

  • Rekonstruktion von Straßenverkehrsunfällen


  • Technische Fahrzeuguntersuchungen


  • Beurteilung der Wahrnehmbarkeit leichter Fahrzeugkollisionen


  • Untersuchung von Aggregatschäden (Motor, Getriebe, Lenkung etc.)


  • Ermittlung der technischen Grundlagen für medizinische Gutachten bei HWS-Verletzungen


  • Überprüfung der polizeilichen Verkehrsüberwachung (Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Fahrzeugmängel, Beladung und Ladungssicherung)


  • Auswertung von Fahrtenschreibern und Unfalldatenspeichern


  • Untersuchung von Sicherheitsgurten und Glühlampen nach Verkehrsunfällen


  • Feststellung der Schadenshöhe, der Wertminderung und des Restwerts bei Unfallschäden an Fahrzeugen


  • Fahrzeugbewertung (Verkauf, Leasing)


  • Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten in Ermittlungs-, Bußgeld-, Straf- und Zivilverfahren


  • Bereitschaftsdienst für Polizei und Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung nach Verkehrsunfällen

PORTRAIT

Dipl.-Ing. Ronald Laßhof


  • Jahrgang 1955


  • Abitur 1974


  • Gesellenbrief Kfz.-Mechaniker 1976


  • Studium des Maschinenbaus, Schwerpunkt Kraftfahrzeugwesen, Abschluss 1980


  • Sachverständiger für Unfallrekonstruktion, Kfz.-Schäden und -Bewertung seit 1980


  • Von der Regierung von Schwaben öffentlich bestellt und beeidigt für Straßenverkehrsunfälle




UNFALL - WAS TUN?

  • Sichern Sie die Unfallstelle durch das Aufstellen von Warndreiecken in ausreichend großer Entfernung.


  • Sind Personen verletzt: Rufen Sie Polizei und Notarzt und leisten Sie Erste Hilfe.


  • Bei einem Unfall auf der Autobahn oder an einer unübersichtlichen Stelle: Bringen Sie Verletzte und Fahrzeug-Insassen, insbesondere Kinder und alte Menschen aus der Gefahrenzone.


  • Notieren Sie möglichst zeitnah von Zeugen Name, Anschrift und Telefonnummer.


  • Lassen Sie bei Personenschäden und größeren Sachschäden die Unfallstelle unverändert, bis die Polizei eintrifft.


  • Bei kleineren Blechschäden ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
    • Markieren Sie die Fahrzeugendstellungen mit Kreide
    • Fotografieren Sie die Unfallsituation aus verschiedenen Richtungen
    • Räumen Sie die Unfallstelle
    • Fotografieren Sie die Fahrzeugschäden aus verschiedenen Richtungen und aus der Hocke
    • Erstellen Sie ein Unfallprotokoll


  • Für das Unfallprotokoll benötigen Sie unbedingte folgende Daten:
    • Name und Anschrift des Fahrers
    • Name und Anschrift des Fahrzeughalters
    • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
    • Versicherung und Versicherungsscheinnummer
    • Ort und Unfallzeit
    • Hergang des Unfalls
    • Unfallzeugen


  • Beachten Sie, dass an der Unfallstelle abgegebene Schuldeingeständnisse später oft widerrufen werden. Die Sicherung von Beweisen (Unfallspuren, Endstellungen, Fahrzeugschäden, Zeugenangaben) ist somit in jedem Fall wichtig, um berechtigte eigene Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte gegnerische Ansprüche abzuwehren.


  • Ziehen Sie einen unfallanalytisch tätigen Sachverständigen hinzu, wenn Sie sich mit der Beweissicherung überfordert fühlen.


  • Sind Sie eindeutig schuldlos: Melden Sie den Schaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wenn der Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht parat hat können Sie diese beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180/2502600) erfragen. Liegt der Schaden an ihrem Fahrzeug oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 500 - 700 €), ist es sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen. Nur damit können Sie Ihren Fahzeugschaden (Reparaturkosten, ggf. Wertminderung, ggf. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, Nutzungsentschädigung) vollumfänglich geltend machen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden. Bei einem Bagatellschaden genügt der Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Schaden für Sie abwickelt. Dessen Kosten müssen ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.


  • Sind Sie eindeutig schuldig: Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Haftpflichtversicherung. Den eigenen Fahrzeugschaden müssen Sie in diesem Fall selbst tragen oder über eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung abrechnen.


  • Ist die Schuldfrage strittig: Melden Sie den Schaden bei der eigenen und der gegnerischen Haftpflichtversicherung. In diesem Fall kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

KONTAKT

Anschrift

Unfallanalyse und Fahrzeugtechnik

Ingenieurbüro Laßhof

Zainschmiedeweg 2

87527 Sonthofen


Kontakt

Telefon: 08321/2767610

Fax: 08321/2767727

E-Mail: info@lasshof.de

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Unfallanalyse und Fahrzeugtechnik

Ingenieurbüro Laßhof

Zainschmiedeweg 2

87527 Sonthofen


vertreten durch

Dipl.-Ing. Ronald Laßhof


Umsatzsteuer Identifikationsnummer

DE 129059732


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