Sichern Sie die Unfallstelle durch das Aufstellen von Warndreiecken in ausreichend großer Entfernung.
Sind Personen verletzt: Rufen Sie Polizei und Notarzt und leisten Sie Erste Hilfe.
Bei einem Unfall auf der Autobahn oder an einer unübersichtlichen Stelle: Bringen Sie Verletzte und Fahrzeug-Insassen, insbesondere Kinder und alte Menschen aus der Gefahrenzone.
Notieren Sie möglichst zeitnah von Zeugen Name, Anschrift und Telefonnummer.
Lassen Sie bei Personenschäden und größeren Sachschäden die Unfallstelle unverändert, bis die Polizei eintrifft.
Bei kleineren Blechschäden ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
Markieren Sie die Fahrzeugendstellungen mit Kreide
Fotografieren Sie die Unfallsituation aus verschiedenen Richtungen
Räumen Sie die Unfallstelle
Fotografieren Sie die Fahrzeugschäden aus verschiedenen Richtungen und aus der Hocke
Erstellen Sie ein Unfallprotokoll
Für das Unfallprotokoll benötigen Sie unbedingte folgende Daten:
Name und Anschrift des Fahrers
Name und Anschrift des Fahrzeughalters
Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
Versicherung und Versicherungsscheinnummer
Ort und Unfallzeit
Hergang des Unfalls
Unfallzeugen
Beachten Sie, dass an der Unfallstelle abgegebene Schuldeingeständnisse später oft widerrufen werden. Die Sicherung von Beweisen (Unfallspuren, Endstellungen, Fahrzeugschäden, Zeugenangaben) ist somit in jedem Fall wichtig, um berechtigte eigene Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte gegnerische Ansprüche abzuwehren.
Ziehen Sie einen unfallanalytisch tätigen Sachverständigen hinzu, wenn Sie sich mit der Beweissicherung überfordert fühlen.
Sind Sie eindeutig schuldlos: Melden Sie den Schaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wenn der Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht parat hat können Sie diese beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180/2502600) erfragen. Liegt der Schaden an ihrem Fahrzeug oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 500 - 700 €), ist es sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen. Nur damit können Sie Ihren Fahzeugschaden (Reparaturkosten, ggf. Wertminderung, ggf. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, Nutzungsentschädigung) vollumfänglich geltend machen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden. Bei einem Bagatellschaden genügt der Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Schaden für Sie abwickelt. Dessen Kosten müssen ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.
Sind Sie eindeutig schuldig: Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Haftpflichtversicherung. Den eigenen Fahrzeugschaden müssen Sie in diesem Fall selbst tragen oder über eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung abrechnen.
Ist die Schuldfrage strittig: Melden Sie den Schaden bei der eigenen und der gegnerischen Haftpflichtversicherung. In diesem Fall kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.